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Regelung

 

Regelung für den Aufenthalt

Titel 1) Grundlegende Bestimmungen

Besitz und Gegenstand der Regelung Die Campingplätze Cavallino, Marepineta, Gardiola, Baia Blu Tortuga, Calik Blu, werden von der Gesellschaft Baia Camping Village srl, geleitet und haben ihren legalen Sitz in Salò (Brescia) Piazza Vittorio Emanuele II, 31, Steuernummer (Partita IVA / Codice Fiscale) 03065190989, im Folgenden nur BCV, genannt. Sie bietet ihren Gästen eine Dienstleistung für einen Aufenthalt – den regionalen Gesetzen folgend in denen die Anlagen ihren Sitz haben. 

Titel 2) Verfahren


Punkt I – Dienstleistung

Abschnitt I – Zugelassene Personen

Zugang Die Dienstleistung kann nur von Gruppen von mindestens zwei bis maximal 6 Personen in Anspruch genommen werden. Außerdem kann die Dienstleistung auch an andere Gruppen ausgebreitet werden wenn diese die vorliegende Regelung respektieren. Wenn keine Familien Gruppe vorhanden ist, nimmt sich die Leitung das Recht Gruppen mit Personen unter 25 Jahren in einen  speziell dafür vorgesehenen Teil  der Anlage, unterzubringen.
Besucher Unsere Kunden können Besucher in der Anlage empfangen. Der Zutritt ist nur während der Öffnungszeiten des Empfangs-Büros der  Anlage erlaubt und ist kostenpflichtig. Es sind keine unbegleitete Minderjährige Besucher erlaubt. Die volljährigen Begleitpersonen sind für den Minderjährigen verantwortlich und haften für diese sowohl für BCV aber auch gegen Dritte.

Abschnitt II – Buchung und Aufenthaltsdauer

4. Reservierungs-Einschränkungen Buchung erfolgt ausschließlich durch den Touroperator CVMI srl – Baia Holiday – bis auf einige Sonderangebote von Seiten der BCV. Entnehmen sie die Reservierungsverordnungen dem Katalog und der Web-Seite von Baia Holiday.
Ausschlüsse BCV behält sich das Recht vor, Personen – die nicht die Verordnung befolgen oder ihr nicht gerecht sind – als unerwünscht zurück zuweisen. 

Punkt II: Check

– in Anreise und Anmeldung Der Empfang unserer Gäste und die Anmeldeformalitäten erfolgt in unseren Empfangsbüros und ausschließlich während den Öffnungszeiten, die in jeder Anlage aushängen. Bei der Anmeldung muss jeder Kunde und deren Besucher persönliche Daten nennen. Falls später Änderungen betreffs Personen, Dienstleistung, Besucher und dergleichen auftreten, müssen diese umgehend im Empfangsbüro gemeldet werden.
Zuweisung der Wohneinheiten – Stellplätzen  ( Kunden „Villaggio“ und „Campingplatz“). Jeder Kunde hat die Pflicht die Wohneinheit oder den Stellplatz zu belegen, der ihm im Empfangsbüro zugewiesen wurde oder er muss auf einen Bedienstenten warten, der ihn an den Platz begleitet. Das Belegen eines nicht zugewiesenen Stellplatzes ist nur gestattet wenn dies von der Direktion schriftlich genehmigt und in einer neuen Anmeldung bestätigt wird.

Punkt III: Check – out

Abreise Der Kunde muss am Tag seiner Abreise folgende Zeiten für die freie Übergabe beachten: 
Stellplatz mit Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt bis max. 12.00 Uhr

Wohneinheit (Mobil Haus oder Bungalow) bis max. 9.00 Uhr.

Bezahlung Die Zahlung aller Dienstleistungen für die nicht Sofort-Zahlung Pflicht ist, müssen ausdrücklich in den Kassenstunden  erfolgen. Die Begleichung der Rechnung muss am Vortag der Abreise erfolgen es sei denn, das Vorauszahlung von der Leitung ausgemacht wurde. Der Kunde ist verpflichtet bei Ausfahrt am Abreisetag, den Zahlungsbeleg dem Kontroll-Personal zu zeigen.
Kaution Es kann sein das wir unsere Kunden der Mobil-Häusern oder Bungalow bei Anmeldung um Hinerlegung einer Kaution bitten. Diese Kaution dient eventuelle Schäden an den  Häusern oder Ausstattungen zu decken. Diese Kaution wird bei Abreise wieder zurück erstattet es sei denn, dass sich die Leitung das Recht nimmt bei eventuellen schweren Schäden einen Beitrag zu fordern.

Titel 3)  Verhaltensregeln für Kunden und deren Gäste/Besucher 

PUNKT I: Verbote

Respekt für Vegetation Es ist verboten jeglichen Einfluss auf die Vegetation der Anlage zu nehmen.Anzünden von Feuern Es ist strikt verboten offenen Feuer jeder Art auf dem gesamten Gelände der Anlage an zu zünden. Dies erfolgt auf Anordnung der örtlichen Behörden für die Erhaltung  des Gemeingutes. Innerhalb der Anlage dürfen Grill benutzt werden aber nur wenn die Wetterlage es zulässt. Bei Wind über Beaufort-Stufe 3 (Windgeschwindigkeit zwischen 5.5 und 8 M/S) dürfen keine Grills gezündet werden. Gaskocher auf den Stellplätzen müssen mit einem Mindestabstand von 1m von der Vegetation aufgestellt werden.
Müllentsorgung Es ist verboten jede Art von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren. Befolgen sie Anordnungen der Müll-Trennung. Es ist verboten Flüssigkeiten jeder Art außerhalb der dafür Vorgesehenen Entleerungsstellen zu gießen – dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Wohnwagen. 
Nutzung von Elektrokabel und –Geräten  
Es ist verboten Durchgänge, Strassen und gemeinnützige Flächen mit Stromkabel einzuschränken oder zu behängen. Es ist ebenso verboten Stromkabel an Bäumen und Sträuchern zu befestigen. Unser Personal ist berechtigt jederzeit und ohne Ankündigung nicht ordnungsgemäß verlegte Kabel zu entfernen. Dies gilt auch wenn die Kabel nicht normgerecht sind. 
Verhaltensregel Es ist verboten Verhaltensweisen einzunehmen, die die öffentliche Ruhe innerhalb der Anlage und auch am Strand vor der Anlage stören könnten. In den Ruhezeiten, die öffentlich Aushängen, ist es verboten Campingartikel auf- oder abzubauen, mit lauter Stimme zu sprechen, mechanische Geräte zu benutzen und Lärm zu erzeugen. Die Leitung kann auf eigener Diskretion für die Animation Ausnahmen gestatten. Auf der gesamten Anlage gilt Verbot für Topless oder FKK. Außerdem ist es verboten nackte Kinder in den Bazar, dem Market, ins Restaurant oder an die Bar zu bringen.
Haustiere Es ist erlaubt Haustiere in der Anlage zu halten, es ist nicht erlaubt diese mit in die Geschäfte zu nehmen. Die Tiere müssen immer an der Leine gehalten werden und müssen einen Maulkorb tragen um andere Gäste nicht zu stören oder gar zu verletzen. Für die Liebhaber und Halter von Haustieren hat die Leitung eine spezielle Zone (sowohl Stellplätze als auch Wohneinheiten) eingerichtet. 
Änderungen am Stellplatz Es ist verboten die Beschaffenheit der Stellplätze zu ändern es sei denn das diese dienen, den Wetterverhältnissen zu folge,  Personen und Sachen zu Schützen. Der Gast muss den Platz auf eigene Verantwortung und Kosten wieder so richten, wie er ihn erhalten hat.
Spielplatz Das Benutzen des Spielplatzes ist nur gestattet für Kinder über 3 Jahren und bis maximal 12 Jahren. Die Nutzung ist nur in den von der Leitung vorgeschrieben Uhrzeiten zugelassen und die Kinder müssen von volljährigen Personen begleitet werden. Sie haften für die Kinder mit BCV und gegen Dritte. 

PUNKT II: Benutzung von motorbetriebenen Fahrzeugen in der Anlage


Autos Das Benutzen des Autos in der Anlage ist nur gestattet für Aus- und Einladen bei Ankunft bzw. Abreise, Auf- und Abbauen der Zelten und Wohnwagen. Diese Aktivitäten dürfen nicht mehr als insgesamt zwei Stunden in Anspruch nehmen oder müssen schriftlich von Leitung genehmigt werden. Es ist nicht gestattet, innerhalb der Anlage Fahrzeuge, Wohnwagen oder Boote zu waschen.
Wohnmobile Der Einlass von Wohnmobilen ist nur gestattet wenn sie ordnungsgemäß zugelassen und zum Übernachten geeignet sind. Das Personal hat das Recht sich die Papiere ausweisen zu lassen um dies zu kontrollieren. 
Einschränkungen Es ist nicht gestattet Fahrräder mit auf den Spielplatz zu nehmen. BOOTE: Kunden die ein Motorboot, ein Segelboot oder Windsurf haben, müssen sich an die Regelungen der Hafenmeisterei halten. Diese Verordnung hängt am Eingang der Anlage aus. Sie müssen sich an alle Regelungen und Verordnungen halten. Die Anlage verfügt über eine Slipper- Anlage (nicht alle Village-Anlagen der Gruppe Baiaholiday).
Verkehr Innerhalb der Anlage gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 Km/h. Das Personal der Anlage ist berechtigt, Minderjährigen das Fahrrad zu entwenden wenn diese die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhalten oder andere in Gefahr versetzen. Das Fahrrad wird dem verantwortlichem Volljährigen wieder ausgehändigt
Parkplätze Die Anlage verfügt über Parkplätze in jeder zugewiesenen Zone, es ist verboten, Notausgänge oder Fluchtwege zu blockieren. Bei Nichteinhaltung wird das Fahrzeug abgeschleppt. Bei wiederholtem Fehlverhalten (3 mal), kann die Leitung das Fahrzeug bis zur Abreise einbehalten.

PUNKT III: Regelung bei Notfällen


Brandsituation Auf der gesamten Anlage sind Lautsprecher und Sirenen angebracht die im Fall eines großen Brandes, Alarm auslösen. Falls dies eintritt, sind unsere Gäste gebeten, sich ordentlich und in Ruhe in die ausgeschilderten vorläufigen Meeting Points zu begeben. Hier werden sie dann von unserem Notfall-Personal an die generelle Sammelstelle vor der Anlage gebracht.
Andere Notfallsituationen Bei sanitären Notfällen, schlimmen Naturereignissen, Sachlagen der allgemeinen Sicherheit und bei Notfällen im Meer, können sie unser Personal um Rat bitten oder sich die notwendigen Notrufnummern im Aushang am Eingang der Anlage besorgen.

Titel 4) Verantwortung



Verantwortung der Kunden und oder der Gäste. Die Kunden und/oder deren Gäste Haften persönlich mit BCV für Schäden an Personen oder Sachen die durch Fehlverhalten und in nicht Einhaltung der Regelungen verursacht werden. BVC behält sich das Recht vor, Schadensansprüche an sie zu wenden. Jeder Kunde ist gebeten, Wertgegenstände und persönliche Dinge gut zu verfahren. Die Leitung übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl für Wertgegenstände die der Leitung nicht ausgehändigt wurden. Die Leitung übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für Schäden an Fahrzeugen oder Wohnmobilen/Wohnwagen für herab fallenden Ästen oder Pinien.  
Verantwortung Gesellschaft BCV Die Leitung lehnt jede Verantwortung für verlorene oder gestohlenen Gegenstände, Schäden an Personen und Dingen ab, die nicht auf Schuldverhalten unseren Personals zurück zuführen sind oder durch Naturereignisse provoziert wurden.
Auflösung des Vertrages Die Nicht-Einhaltung der Art. 11 und 12 des vorliegenden Vertrages, führt  zur direkten Auflösung des Vertrages und verpflichtet den Gast die Anlage binnen 6 Stunden ab Mitteilung zu verlassen. Er ist verpflichtet den gesamten vereinbarten Betrag zu leisten auch wenn der Aufenthalt kürzer als vereinbart war, eventuell auf Kautions-Rückgabe zu verzichten und darüber hinaus hat BCV das Recht auf Schadenersatz zu klagen. Verspätet sich ein Gast bei Anreise mehr als 10 Uhr des darauffolgenden Tages ohne Mitteilung an BCV zu leisten, kann BCV den Vertrag unmittelbar kündigen und Schadensersatz fordern. 

Titel 5) Endregelungen

28. Änderungen Jede Änderung im Vertrag der Dienstleistungen muss öffentlich bekannt gemacht werden und muss deswegen im Aushang am Eingang der Anlage ausgehängt werden. Diese Änderungen dürfen nicht gegen die Grundregeln des Vertrages gehen. Änderung für einen Einzelnen Kunden müssen diesem schriftlich mitgeteilt werden und er muss diese Schreiben auf Verlangen vorzeigen. Die Vorzüge die aus dieser Änderung kommen, sind nicht automatisch auf Dritte übertragbar.
29. Streitigkeiten Das italienische Recht und seine Gesetze, sind Grundlagen für diesen Vertrag und bindend.
30. Übertragbarkeit des Vertrages Der vorliegende Vertrag mit seinen Rechten und Pflichten die aus ihm erfolgen, kann ohne Einverständnis von Seiten des Kunden – für eine Fusion oder Verkauf auch nur in Teilen die exklusiv BCV betreffen, übertragen werden. BCV akzeptiert von Seiten des Kunden keine Übertragung des Vertrages an Dritte.
31. Abschließende Klauseln Falls BCV gegenüber einigen Gästen  und oder deren Besuchern Vorzüge einräumt die vom vorliegenden Vertrag abweichen, schließt das nicht aus, dass die übrigen Pflichten oder Rechte des gleichen Abschnittes, nicht berücksichtigt werden müssen. Sollte jedoch auch nur ein Klausel vom Gesetz abweichen, gilt die ganze Regelung nicht. Die Annahme dieses Vertrages beinhaltet das Einhalten von allen aufgeführten Klauseln; Pflichte und Rechte beider Vertragspartner. Mit der Annahme dieses Vertrages erlöschen alle vorhergehende schriftliche und auch mündliche Verträge und werden nichtig sowohl zwischen den beiden Vertragspartner und auch gegen Dritte. Jede Änderung an diesem Vertrag muss schriftlich erfolgen, nicht Einhaltung  bewirkt Nichtigkeit

 


Camping Village Baia Blu La Tortuga
I - 07020 - Aglientu - (Sassari) - Pineta di Vignola Mare
Tel. +39 079602200 - Fax +39 079602040
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